Verein

 

DPSG Reutlingen Süd e.V.

 
Nach mehrjähriger Überlegung und Planung fand am 29.12.2020 die Gründungssitzung unseres Vereins statt. Der Förderverein soll den Stamm zukünftig in rechtlicher, finanzieller und ideeller Hinsicht unterstützen. Als eingetragener Verein besteht er aus den beiden Organen Vorstand und Mitgliederversammlung. Die Gründung eines solchen Vereins empfiehlt sich vor allem aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten in der Pfadfinderarbeit. Diese und weitere Argumente für die Vereinsgründung werden auf dieser Seite erläutert.

Rechtliche Grundlagen der Stammesarbeit

Unser Stamm gehört der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) an, dem Zusammenschluss aller katholischen Pfadfinderstämme Deutschlands. Er ist wie jeder andere Stamm der DPSG ein nicht rechtsfähiger Verein, der selbstständig und eigenverantwortlich nach der Ordnung und Satzung der DPSG handelt. Die Gesamtverantwortung und somit auch leider die (finanzielle) Haftung liegt damit beim Vorstand des Stammes.

Der eingetragene Verein

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Erziehung und Bildung entsprechend der Satzung der „Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg im Bund der Deutschen Katholischen Jugend“ (im weiteren „DPSG“ genannt) als eines gemeinnützigen Verbandes. Der eingetragene Verein ist im Gegensatz zu unserem Stamm eine juristische Person. Das finanzielle Risiko liegt also nicht mehr bei den Stammesvorständen. Ein Verein entbindet damit die aktiven Leiter des unverändert weiterbestehenden Stammes von dieser Bürde der persönlichen, finanziellen Haftung und macht damit nicht zuletzt die betreffenden Posten attraktiver für junge Menschen, die sich vorstellen können, als Leiter, Leiterinnen, Vorstand oder Vorständin Verantwortung zu übernehmen und die Jugendarbeit aktiv zu gestalten.

Eingetragener Verein als finanzieller Träger

Der eingetragene Verein fungiert als Eigentümer der Einnahmendie wir generieren und verwaltet diese im Sinne des Stammes. Dabei ist er an die eigene Satzung gebunden. Als rechtsfähiger und zukünftig gemeinnütziger Verein könnte er später auch Spendenbescheinigungen ausstellen. Ehemalige Mitglieder können den Stamm außerdem als Fördermitglieder unterstützen. Zahlen sie bisher den normalen Bundesbeitrag und ist ihr eigentlicher Wunsch, unseren Stamm direkt zu unterstützen, so sind ihre Mittel im neu gegründeten eingetragenen Verein besser aufgehoben.

Eingetragener Verein als Heimat für Freunde des Stammes

Nicht zuletzt soll der Verein auch auf sozialer Ebene eine Heimat für ehemalige Aktive des Pfadfinderstammes sein. Die Gründe für das Ausscheiden aus der regelmäßigen Teilnahme oder Mitarbeit können vielfältig sein. Meist sind es berufliche, wohnliche oder familiäre Veränderungen oder auch gesundheitliche oder altersbedingte Erwägungen, die ein aktives Engagement in den Kinder- und Jugendgruppen nicht möglich machen. Dabei bleiben diese Mitglieder dem Stamm oft verbunden und erachten seine Arbeit weiterhin als förderungswürdig. Auch in der Elternschaft sowie im weiteren Umkreis des Stammes, etwa der katholischen Kirchengemeinde, gibt es womöglich Menschen, die die Jugendarbeit unseres Stammes schätzen und unterstützen möchten, ohne sich unmittelbar an Truppstunden, Wochenendaktionen oder Zeltlagern beteiligen zu wollen. Der Förderverein kann vorhandene Energien und Ideen bündeln und beispielsweise punktuell Projekte stemmen, deren Erlös dem Stamm zugutekommt. Es sind auch Treffen und gemeinsame Unternehmungen der Familien, der Mitarbeiter und der Freunde des Stammes möglich, welche die Kommunikation, das Gefühl der Zugehörigkeit und die Stammesidentität stärken. Liegt die Organisation solcher Angebote in Zukunft beim Förderverein, werden die Leiterrunde und Stammesvorstände deutlich entlastet und können sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft, die Jugendarbeit, konzentrieren.

Was ändert sich für dich als Stammesmitglied?

Auf den Punkt gebracht: Fast nichts! Denn unser Stammesleben findet genau wie bisher gewohnt statt und wird durch den Verein sogar bereichert, da wir so eine aktive Ehemaligenstruktur aufbauen können! Als Veranstalter wird in Zukunft jetzt oft der e.V. eingetragen sein. Auch Buchungen, Reservierungen und Co. werden über den e.V. abgewickelt, um die rechtliche Bindung an eine private Leitungsperson zu vermeiden. Ihr werdet von alldem nicht viel mitbekommen, interessant wird es für euch erst dann, wenn ihr vielleicht irgendwann einmal nicht mehr aktiv seid, aber noch Kontakt zu den Pfadfindern halten wollt. Dann kommt für euch eine Fördermitgliedschaft in Frage!

Wir suchen dich als Fördermitglied!

Wir möchten das Gefühl der Zugehörigkeit und der Stammesidentität stärken, auch für Personen, die nicht mehr aktiv bei uns dabei sind. Als Fördermitglied in unserem Verein unterstützt Du auf direktem Wege die Kinder- und Jugendarbeit in unserem Stamm. Als Fördermitglied stehst Du im direkten Kontakt zu uns Pfadfindern*Innen, Ehemaligen und Gleichgesinnten und unterstützt uns durch einen Jahresbeitrag sowie durch Deine freiwillige Mithilfe bei Aktionen und unserem Stammesleben. Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele unseres Vereins anerkennen.

Was kostet Dich die Fördermitgliedschaft?

Als Fördermitglied kannst Du selbst festlegen, mit welchem Betrag Du unseren Verein unterstützen möchtest. Es gibt einen Mindestbeitrag von 20,- EUR im Jahr. Der Beitrag wird zum Jahresbeginn per Lastschriftmandat unkompliziert eingezogen.

Wie wirst Du Fördermitglied?

Um Fördermitglied in unserem Verein zu werden, musst Du einfach nur unseren Mitgliedschaftsantrag ausfüllen. Im Anschluss wird Dir per eMail ein Dokument zugesandt. Dieses unterschreibst Du und lässt es uns zukommen. Schon bist Du Fördermitglied und wir freuen uns über Deine Unterstützung!

Jetzt Fördermitglied werden!

 

Informationen
Vorsitz: Caroline Munz / Clara Stöhr / Philipp Junger (Kassierer)
Kontakt: verein@dpsg-rt-sued.de
Steuernummer: 78042/09766
Registergericht: AG Stuttgart, VR725052
Satzung: Gibt es hier als Download
Ordnung: Gibt es hier als Download
Postadresse: DPSG Reutlingen Süd e.V.
Herderstraße 31
72762 Reutlingen
Wir freuen uns über jede Spende! Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist auf Wunsch möglich. Unser Spendenkonto:
Kontoinhaber: DPSG Reutlingen Süd eV
IBAN: DE77 6405 0000 0008 6521 82
BIC: SOLADES1REU
Verwendungszweck: Spende e.V.